On January 20, 2023 a
Complaint,Petition
was filed
involving a dispute between
Ana Cavatore,
Facundo Proske,
Francisco Proske,
Hadassah, The Women'S Zionist Organization Of America, Inc.,
Jewish Guild For The Blind,
Leger Des Heils,
Maria Mercedez Albizu,
Maria Proske,
Oxfam America,
Selfhelp Community Services, Inc.,
Tamara Proske,
The Fresh Air Fund,
The Jewish Board Of Family And Children'S Services, Inc.,
The New York Institute For Special Education,
The Salvation Army, A New York Corporation,
Thomas Bennigson,
Vera Proske,
and
The Solomon R. Guggenheim Foundation,
for Commercial - Other - Commercial Division
in the District Court of New York County.
Preview
FILED: NEW YORK COUNTY CLERK 07/21/2023 12:21 PM INDEX NO. 650416/2023
NYSCEF DOC. NO. 36 RECEIVED NYSCEF: 07/21/2023
EXHIBIT E
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NYSCEF DOC. NO. 36 RECEIVED NYSCEF: 07/21/2023
BGH:
Landesamt für die
Wiedergutmachung
i.Br.
Freiburg
- Prozeßreferat -
Kläger:
Wohnort: 7
vertreten durch: M 'M GNM , xflà )/(g
Pfändung, Abtretung As.: genehmigt As.:
Vorleistung As.:
$lbr süW // s 39
obgeschlossen am:
EF
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NYSCEF DOC. NO. 36 RECEIVED NYSCEF: 07/21/2023
DR. WILHELM HoRST September 1958 - 2 -
25.
@ ratiscac 2n.aco
DR.ERWIN BRUNNER u.,,,.,,,,...,
Rechtsanw@ite beisi Oberlandesgeristi
B.d. B..k, Fil. Freib.rg i. Br..K..i. 708
-Oberlandesgeridrf Karlsruhe zu der der Ge
..issheak..i.. E.rier.h. Nr 6sses Z i vi l s on Berufung enseite wie de
16 in .
r.H..mm Freiburg
23 9 Anschließungsberufung stelle ich folgenden
An das 2?· SEP. 1958
Oberlandesgericht Karlsr A n t r a :
g
- 5. Zivilsenat -
F r e i h." 1) Die des
T_£ Berufung bekl. Landes gegen
das Urteil des LG
Preiburg vom
Berufungs-
Anschlußberufung, 13. Jaruar 1959 wird zurück5ewiesen.
begründung und BerufungserwideruE
2) Auf die
Anschließungsberufung der
i. S.
Kl. wird Ziff. 2 des vorgenannten
der unceteilton Erbengemeinschaft
Urteils dahin daß das
auf Ableben der Eheleute Rosi und geändert,
Dr. Carlos A d 1 e r , bekl. Land verurteilt wird, unter
bestehend aus
Beachtung der devisenrechtlichen
o p fe 1. Carlotta de Landat rg, Vorschriften über den im angefochte-
New York 28 N.Y., 12 East
86th Street, The Croydon Hotele
nen Bescheid bereits zuerkannten Be-
2. dt. Pabrikanten Dr. Eric trag von 2218,18 DM hinaus an die
''Alf Adler, New York, N.Y" Kl. weitere 7781,82 DM als Entschä-
123 We2t, 57th Street,
digung für Auswanderungskocten der
3. dem Kaufmann Juan-Jorge Adler,
Buenos Aires, Laprida 1963 Eheleute Dr. Adler zu zahlen.
/p
- Berufungskliigor und
Kläger, 3) Das Verfahren gebühren-
ist und aus-
Berufungsbeklagte -
lagenfrei. Das bekl. Land hat die
ldrozeubevollmächtigte: hechtsan-
wälte Dres. Hörst und Brunner, aussergerichtlichen Kosten der Per-
Freiburg teien in beiden Rechtszügen zu trager
g e g e n
das Land Baden-Württemberg, ver-
In Erwiderung auf die Berufungsbegrün-
ete
dd ut h P e dung des Landesamtes für die
g burg Wiedergutmachung sowie
i.Br., Kaiser-Joseph-StraSo 170 zur der
Begründung Anschließungsberufung der Kl.
- Berufungsbeklagteund
Beklagten wird vorgetragen:
Berufungskläger -
wegen Entschädigung
Namens der Kl. lege ich hiermit
Die Kl. hätten das erstinstanzliche
AnschließungsberufunF
Urteil hingenommen, wenn das schon lange schwebende
gegen das Urteil des LG - Entschädigungskammer - Frei-
Entschädigungsverfahren damit zu einem endlichen Ab-
669(Par burg vom 13. Januar 1958 Az. O 87/57(Entsch) ein. schluß gekommen Nachdem
USiellU0G wäre. jedoch das Landesamt
meint, das erstinstanzliche Urteil angreifen und
lediglich einen nach Sachlage offensichtlich außer
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aufenthalt, der sich notgedrungen in Hotels abspiele
allem angemessenen Verhältnis stehenden Betrag an
mußte, bis zu der Überfahrt nach Buenos Aires im
Auswanderungskosten anerkennen zu sollen, verfolgen
Jahre 1940 entstand.
nunmehr die 11. den ihnen zu-
vollen, rechtmässig
stehenden Anspruch weiter. Die tatsächlichen Auswan-
III,
drungskosten, die von ihren Bltern insgesamt in aus-
ländiccher Währung aufgewendet wurden, haben den
Bezüglich der Höhe der Auswanderungs-
Gegenwert von 10.000,- DM überschritten. Den
kosten ihrer Eltern befinden sich die Kl. insofern
Kl. als Brben ihrer Eltern steht daher auf jeden
in Beweisschwierigkeiten, als ihre Eltern inzwischen
Pall der Höchstbetrag des § 57 Abs. 3 BEG von
gestorben sind und auch die Belege für die einzelnen
5000,-- DM für den einzelnen Verfolgten zu"
Ausgaben nicht mehr existieren. Doch ergeben die Um-
stände genügende Anhaltspunkte, daß sich das Gericht
II.
gem. § 287 ZPO ein Urteil bilden kann.
Die Bltern der Kl. sind 1938 von
Baden-Baden über mehrere europäische Länder nach 1) Die Eltern der n1. haber einen er-
Buenos Aires ausgewandert. Nicht sind sie, wie die heblichen Teil ihrer Auswanderungskosten - wenn auch
gegnerische Berufungsbegründung behauptet, nach wie noch unten dargelegt werden wird,bei weitem
dieses ar nur der an nicht alle - über die Amsterdamse Leder
Strasburg ausgewandert; Ort, Maatschappij
dem sie ausländischen Boden betraten und wo sie sich N.V. finanziert. Die von dieser Gesellschaft zu die-
lediglich als Durchgangsstation aufgehalten haben. sem Zweck ausgeza±±lten Beträge sind in der Kontoauf-
I 9 - enthalten. Sie schließt mit einer
stellung 15
Der von an beabsichtigten Aus-
Anfang Endsumme von hfl
18.123,13 ab.
nach Ãœbersee stellten sich insofern be-
wanderung
sondere Schwierigkeiten entgegen, als der Ehemann Zum Beweis dafür, daß die in dem Aus-
Dr. Adler zu dieser Zeit schon Uber 66 Jahre alt zug aufgeführten Beträge tatsächlich ausbezahlt
war. Nicht nur, das die fremden Länder die Aufnahme worden sind, berufe ich mich fürsorglich auf eine
der Emigranten zunehmend erschwerten, im besonderen
Auskunft der AmsterdamseLeder
sperrten sie sich gegen so betagte Einwanderer, die
Maatschappij N.V. in Amsterdam.
für eine Berufstätigkeit nicht mehr in Betracht
kamen. hier-
2) Zu prüfen ist, welche Beträge
Aufgrund dieser Umstände war es den von als notwendige Auswanderungskosten anzuerkennen
Eheleuten Dr. Adler nicht möglich, ohne weiteres und sind.
alsbald eine Einreiseerlaubnis nach Argentinien zu a) Die Position Lebensunterhalt im
erhalten. Es bedurfte vielmehr erst langwieriger und europäischen Ausland von 5)9),20
hfl,
kostspieliger um die Einreise durchzu-
Bemühungen,
setzen, wodurch wiederum ein entsprechender Zwischen
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Das LG hat eine für die Die bestrittenen Aufwendungen können, wie
Entschädigung
Aufenthaltskosten der Eheleute Dr.Adler schon leider nicht mehr substantiiert werden,
während der gesagt,
nahezu 2 Jahre bis zur Ãœberfahrt nach da die Unterlagen nicht mehr aufbewahrt sind. Bei den
Argentinien
ohne nähere Be±lndSr versagt. von der Amsterdamse Leder Maatschappiy geleisteten
Zahlungen handelte es sich jedoch ausschlie81ich um
Hierzu ist in rechtlicher aussu- Aufwendungen, die zur Ermöglichung der Auswanderung
Hinsicht
das die gemacht worden sind. Die Schätzung des Schadenspostens
führen, Auswanderung als Vorgang einen länsreren
Zeitraum umfassen das wird in das Ermessen das Gerichts gestellt.
kann; gilt insbesondere dann,
wenn der Verfolgte zur Erreichung seines Auswanderungs-
sieles wegen Schwierigkeiten Die Position juristische Beratung von
der Visumerteilung oder c)
aus anderen Grunden Umwege machen oder Zwischenauf. 58o4,19 hf l.
enthalte neh$en mußte; zusätzliche Beträge, die der
Verfolgte in dieser Zeit zur Lebens- Auch hier ist es rechtlich unsutreffend,
Bestreitung seines
unterhaltes aufwenden sind notwendige Aus. den Posten, wie es das LG getan hat, so ipso zu
mußte,
juristische
Inanspruch-
wanderungskosten, weil sie der Verfolgte verausgaben streichen. Die Kosten für eine
um seine nahme sind vielmehr insofern ersatsfähig, als die
auSte, Auswanderung durchzuführen und zum
Ende zu bringen BGH RsW Tätigkeit des Anwalts die Ermöglichung der Auswanderung
( 1958, 74).
der Einreise-
selbst, insbesondere die Beschaffung
Da genehmigungen und Zwischenaufenthaltsbewilligungen
dich die Eheleute Dr.Adler wegen der
betrifft Tan 57 BEG Anm. 4 a).
Bichterteilung des Einreisevisums noch so lange in (vgl. Dam-Los, §
Buropa aufhalten mußten, ist infolgedessen entgegen